Wissenschaftler: auch geringste radioaktive Strahlung ist gefährlich

SvD/ April 14, 2018/ Allgemeines, Oberflächenwasser, Umweltschäden/ 0Kommentare

Wir haben ja über das aus der Deponie Ihlenberg austretende Tritium bereits ausführlich berichtet. Allein die Bürgerinitiative hat dafür gesorgt, dass überhaupt Untersuchungen auf radioaktive Stoffe gemacht wurden.

In der Ostseezeitung erschien am 10.02.2017 ein Artikel zu einem von der Deponie in Auftrag gegebenes radioökologisches Gutachten. Kurz zusammengefasst: es gehe keinerlei Gefahr für Umwelt und Natur von diesem radioaktiven Stoff aus.

Unsere Einschätzung zu diesem Artikel:

  1. Richtigstellung:
    Die Aussage, dass die BI behauptet hätte, die Werte des aus der Deponie kommenden radioaktiven Tritiums lägen unter der natürlichen Strahlung, ist falsch!
    Die BI Stoppt die Deponie Schönberg e.V. vertritt entgegen der Aussage in dem Artikel nicht die Ansicht, dass das Tritium von der Deponie weit unter der natürlich vorkommenden Strahlung liegt, was auch falsch wäre, sie liegt nur unterhalb der sog. Freigabegrenzen der derzeitig gültigen Strahlenschutzverordnung, aber vielfach über der natürlichen Tritium Belastung von Oberflächengewässern, die dort bei ca. 2-4 Bq/l liegt.
  2. Die in vorliegender Erklärung genannten Quellen fußen auf den Studien und Erkenntnissen von Wissenschaftlern, die sich allein dem Schutz und der Gesundheit von Mensch und Umwelt verpflichtet fühlen. Das sollte auch für die hier lebenden Menschen der alleinige Maßstab für eine Bewertung sein.Außerdem halten wir bei der Abschätzung von Gesundheitsgefahren Mediziner und Biologen kompetenter als Physiker.
    Quellen:

    1. „ Prof. Dr. med. Hoffmann (Universität Greifswald): «Auch gibt es keine Dosis, die keinen Krebs auslöst – jede auch noch so geringe Dosis kann Krebs verursachen.» Das hängt mit den Reparaturfähigkeiten der Zellen zusammen, wie Hoffmann erklärte:
      Zellen, die durch Strahlung beschädigt worden sind, reparieren sich selbst – nur reparieren sie sich manchmal falsch, wodurch das Erbgut der Zelle falsch zusammengebaut wird und sie zu wuchern beginnen kann. Selbst winzigste Strahlendosen vermögen diesen Prozess auszulösen.“1
    2. Reinhold Thiel, Vorstandsvorsitzender „Internationale Ärzte für die Verhütung des Atomkriegs – Ärzte in sozialer Verantwortung e.V. :
      „Im Strahlenschutz muss jetzt endlich der veraltete „Reference-Man“ durch einen aktualisierten „Reference-Embryo“ ersetzt werden. Nur so werden unsere Kinder geschützt und nicht die Betreiber der Atomkraftwerke“2
    3. Umweltinstitut Münschen: „Oft wird auch von der natürlichen Radioaktivität gesprochen, die überall ist. Diese ist aber nicht überall gleich und bei höherer natürlicher Hintergrundstrahlung ist auch die Krebsrate höher und dies gerade bei Kindern“3
      Auch und gerade um Kinder und Embryonen zu schützen, darf es überhaupt keine Freigrenzen für radioaktive Stoffe geben!
    4. BUND (Prof.Hoffmann u.w.): Grundsätzlich widerspricht die Freigaberegelung den Prinzipien des Strahlenschutzes, wonach jegliche zusätzliche und vermeidbare Strahlenbelastung zu unterlassen ist (Minimierungsgebot der Strahlenschutzverordnung). In unvermeidbaren Fällen, z. B. in der medizinischen Diagnostik oder beim Flugverkehr bedarf es hierzu einer Rechtfertigung und darüber hinaus immer einer Minimierung der Strahlendosen. Diese Rechtfertigung liegt bei der Freigabe von Atommüll aus dem Abriss von Atomkraftwerken nicht vor – ein Alternativenvergleich erfolgt regelhaft nicht. Auch gemäß dem Grundgesetz ist zum Schutz von Leben und Gesundheit jegliche Freisetzung von gesundheitsgefährdenden Stoffen so gering wie möglich zu halten. Im Falle der Freigabe haben mögliche Betroffene durch die Nicht-Deklaration keine Information über mögliche und
      tatsächliche Strahlendosen, so dass eine Kontrolle der Ausbreitung der radioaktiven Stoffe und passive oder aktive Schutzmaßnahmen nicht möglich sind. Durch die Art des (erlaubten) Umgangs mit freigemessenem Abfall ist eine Rückholbarkeit nicht möglich.4
  3. So gut es ist, dass die IAG ein radiologisches Gutachten in Auftrag gegeben hat, so sind dennoch folgende Kritikpunkte angebracht.
    1. Das radiologische Gutachten der IAG stützt seine These zur Beurteilung der des radioaktiven Tritiums auf die Strahlenschutzverordnung.
    2. Diese entspricht nicht dem Stand der Wissenschaft, sondern den Erkenntnissen der 70er, 80er Jahre des 20. Jhdt. Es gibt auch keinen Hinweis auf wissenschaftliche europäische Forschungsergebnisse, die die Grenzwerte für Tritium um das 2000-5000fache zu hoch halten5 und dass es Staaten gibt, (Kalifornien und Colorado) die unter 20 bq/l Tritium als Grenzwert für Trinkwasser anstreben.6
    3. So führt der Gutachter Grenzwerte für „verträgliche“ Dosen an radioaktiver Strahlung an, die nach wissenschaftlicher Meinung um das 10-fache zu hoch liegen.7
    4. Außerdem wird für die angeblich verträgliche Strahlendosis der Strahlenschutzverordnung ein gesunder erwachsener Mann als Referenz herangezogen. „Referenceman = 30 Jahre Alter gesunder Mann. Die Ärzte wissen schon lange,dass Kinder und Senioren z.B. Medikamente anders vertragen. Und es hat seinen Grund, weshalb Schwangere möglichst gar keine Medikamente nehmen sollen. Insofern ist es nur logisch und überfällig, dass der Strahlenschutz auf Embryos ausgerichtet sein muss.
    5. Auf der Abbildung 3.-2 des Gutachtens der IAG und auch im Text (Seite 16) wird eine Prognose geliefert, wie weit der Tritiumgehalt bis 2020 abnehmen wird, leider wird aber keine Überlegung angestellt, wie hoch der Tritiumgehalt in der Vergangenheit gewesen ist.
    6. Es ist wahrscheinlich, dass z.B. 2009 durchaus eine Verdopplung der Belastung auf über 1000 bq/l denkbar wäre.
    7. Hier hätte eine Betrachtung erfolgen können, wie hoch die Belastungen der abfließenden Gewässern in der Vergangenheit hätten sein können.
    8. Wünschenswert wäre es gewesen, dass z.B. Fische aus dem Oberteich, der ja einen höheren Tritiumgehalt aufweist (2013 mehr als 15fach über dem Wert, den der Rupensdorfer Bach vor der Einleitung des Deponiezuflusses hat).
    9. So wurde z.B. in England in einem Gewässer, das 100 bq/l Tritiumgehalt hatte, in Fischen und Muscheln ein Gehalt von bis zu 37800 bq/ pro Kilogramm gemessen.8
    10. Gerade der Oberteich in Schönberg hätte eine eingehendere Betrachtung verdient, hat er doch einen höheren Tritiumgehalt als sein Zulauf. Dies könnte z.B. auch die These der BI belegen, dass es weitere von der IAG nicht beprobte Zuläufe geben könnte.
    11. Ebenso hilfreich wäre es gewesen, erlegte Wildtiere, die die Bäche rund um den Ihlenberg als Trinkwasser nutzen, auf radioaktives Tritium zu untersuchen.
      Dies wäre sehr viel beweiskräftiger gewesen, als theoretische Betrachtungen, die auf der Strahlenschutzverordnung fußen, anzustellen.
    12. Es wird auch nicht erwähnt, dass die IAG keine Möglichkeit hat und hatte, Tritium radiologisch zu messen oder zu erkennen, wenn es auch in hohen Konzentrationen auf die Deponie verbracht würde.

Eher erschreckend sind die zufriedenen Äußerungen der beiden Gemeindevertreter Selmsdorfs in dem OZ Artikel.Selbst wenn die Gutachter die Schönberger „beruhigen“ kann, was daran kann Selmsdorfer Bürger/Innen beruhigen? Kein einziger Bach / Graben, der aus Richtung Deponie kommt, wurde beprobt! Warum nicht?

  1. http://www.mitwelt.org/krebs-kinderkrebs-atomkraftwerk.html
  2. https://www.ippnw.de/presse/artikel/de/die-einfuehrung-eines-reference-e.html
  3. https://www.nzz.ch/schweiz/studie-belegt-erhoehtes-risiko-fuer-krebs-bei-kindern-1.18489201
    http://www.umweltinstitut.org/themen/radioaktivitaet/radioaktivitaet-und-gesundheit/natuerliche-radioaktivitaet/krebs-durch-natuerliche-strahlung.html
  4. BUND-Stellungnahme zum Entwurf des Strahlenschutzgesetzes Berlin, 21.10. 2016 Erarbeitet von Prof. Dr. Wolfgang Hoffmann und Prof. Dr. Inge Schmitz-Feuerhake unter Mitarbeit von Claudia Baitinger, Oda Becker, Karsten Hinrichsen, Dr. Werner Neumann,Wolfgang Neumann und Karin Wurzbacher (alle BUND Atom- und Strahlenkommission) sowie Dr. med. Alex Rosen, Dr. med. Jörg Schmid und Dr. med. vet. Ursula Kia.
  5. Emerging Issues on Tritium and Low Energy Beta Emitters
  6. https://oehha.ca.gov/media/downloads/water/public-health-goal/phgtritium030306.pdf
  7. Senkung des Dosisgrenzwerts für die Bevölkerung um den Faktor 10 auf 0,1 mSv pro Jahr und Begrenzung der Kollektivdosis bei Maßnahmen mit Umweltkontaminationen. Stellungnahme BUND zum geplanten Strahlenschutzgesetz
  8. New Scientist1998 Nr.2851 S.10

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