Großteil der auf der Deponie Ihlenberg ( ehemals VEB Schönberg) abgelagerten Abfälle überschreiten Grenzwerte

SvD/ Juni 2, 2013/ Allgemeines/ 0Kommentare

In Deutschland werden die Deponien in 4 Klassen (I – IV) eingeteilt.

Einfach ausgedrückt: Abfälle, die nicht so gefährlich sind, kommen auf Deponien der Klasse I, besonders gefährliche auf Deponien der Klasse III und die für die Umwelt und Menschen giftigsten kommen auf Deponien der Klasse IV, die Untertagedeponien sind, oder  in Sondermüllverbrennungsanlagen.
Wie gefährlich ein Abfall ist, wird in der Deponieverordnung geregelt. Je nach Konzentration der einzelnen Gifte wird die Zuordnung in die verschiedenen Deponie Klassen so vorgenommen, dass möglichst wenig Gefährdung für die Umwelt und die Menschen auftritt. So steigt die Anforderung an die Sicherheitsausstattung einer Deponie mit Zunahme der Deponieklasse. Ein Abfall, in dem eine festgelegte Konzentration für die Deponie Klasse III festgestellt wurde, darf nicht auf eine Klasse II Deponie und einer für die Deponieklasse IV nicht auf eine „IIIer“ Deponie.
Die Deponieverordnung mit der Zuordnung entsprechend der Giftigkeit eines Abfalls dient allein dem Schutz der Umwelt oder wie es im Amtsdeutsch heißt: dem Wohl der Allgemeinheit.
Im Einzelfall, so heißt es in der Verordnung, dürfen Grenzwerte überschritten werden, wenn nachgewiesen werden kann, dass das Allgemeinwohl nicht gefährdet ist.
Auf der Deponie Ihlenberg (vormals Deponie VEB Schönberg) ist aus einer Einzelfallregelung die Regel geworden. Jedes Jahr gelangen mehrere 100000 Tonnen giftiger Abfälle auf die Deponie, die eigentlich nach der Deponieverordnung in eine Untertagedeponie oder in eine Sondermüllverbrennungsanlage verbracht werden müssten.
Das sind die Zahlen für die letzten 5 Jahre:

Jahr Überschreitung Kriterien[1] Gesamtmenge[2] Prozent
2012 249000 t  ?  ?
2011 142000 t 470.000 t > 30%
2010 187000 t 460.000 t > 40%
2009 258000 t 550.000 t > 46%
2008 473000 t 990.000 t > 47%

 


[1] Quelle: Schreiben der Aufsichtsbehörde Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg AZ StALU WM-53-UIG-13/01

[2] Bilanzen der IAG 2011, 2010, 2009 und 2008

Da Grafiken immer anschaulicher sind, hier eine für das Jahr 2009

Dies sagt übrigens der Duden über Einzelfall:

1. konkreter, einzelner Fall (der jeweils individuell zu beurteilen oder zu behandeln ist)
2. etwas, was eine Ausnahme darstellt, was nicht die Regel ist

Es scheint aber vielmehr zu sein, dass der landeseigene Betrieb nur mit diesen regelmäßigen „Einzelfällen“ wirtschaftlich überlebensfähig ist.
Ein unhaltbarer Zustand, wenn mit Duldung der Kontrollbehörde ein Einzelfall zur Regel wird. So kann man eine Deponie auch am Leben halten. Die Umwelt wird die Zeche dafür zahlen.

Deponieverordnung zum Download

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