„Freigemessene“ AKW Abfälle auf Deponien
Wir haben schon mehrfach darauf hingewiesen, dass die „Freimessung“ von AKW Müll keine geeignete Form ist, strahlenden Müll juristisch als nicht strahlend zu deklarieren. Es wird ein fiktiver Wert angenommen, ab dem radioaktive Strahlung ungefährlich sei, obwohl es wissenschaftlich eigentlich unstrittig ist, dass es überhaupt keine Schwelle gibt, ab der Radioaktivität ungefährlich wäre. Jede Radioaktivität, auch die natürliche, kann gesundheitliche