Bekanntmachung der Genehmigungsbehörde der Deponie StaLu WM

SvD/ Oktober 2, 2012/ Allgemeines/ 0Kommentare

Unter https://www.uis-mv.de/cms2/UIS_prod/UIS/de/start/index.jsp?pid=38223

findet sich folgender Wortlaut:

Meldung

Multi-Funktionale Abdeckung
Ihlenberger Abfallentsorgungsgesellschaft mbH Selmsdorf

Nr. B31/12 – 27.09.2012 – StALU WM – StALU Westmecklenburg

Bekanntmachung nach § 3a Satz 2, 2. Halbsatz des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg vom 18.09.2012

Die Ihlenberger Abfallentsorgungsgesellschaft mbH beabsichtigt auf einem Teilstück des Deponiealtkörpers, in der Gemarkung Selmsdorf, Flur 4, Flurstücke 19, 20, 33, 34, 35, 36, 37, 38, 39, 46, 47 und 57, eine Multi-Funktionale Abdichtung (MFA) als Abdichtungssystem zur baulichen und betrieblichen Trennung des Deponieabschnittes 7 von den im Anlehnungsbereich unterlagernden Deponieabschnitten auf einer Fläche von ca. 12,7 ha zu errichten. Die MFA erfüllt gleichzeitig die Funktion einer Oberflächenabdichtung für Teile der unterlagernden Deponieabschnitte und einer Basisabdichtung für Teile des DA 7, mithin eine Deponie der Deponieklasse III in 3 Bauabschnitten.

Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg als Genehmigungsbehörde hat eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach dem § 3c Satz 1 in Verbindung mit Nummer 12.1 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) neugefasst in der der Bekanntmachung von 24. Februar 2010 (BGBL. I.S. 94) durchgeführt.

Die Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher nicht erforderlich.

Diese Feststellung ist gemäß § 3a Satz 3 UVPG nicht selbstständig anfechtbar.

Die Genehmigungsbehörde wird über den Antrag nach den Vorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) entscheiden.

Was bedeutet dies genau? Noch wissen wir es nicht, doch es hängt offenbar damit zusammen. Es scheint auch um eine „neue“ Deponie Klasse III(giftigste Stoffe) zu gehen, wieder einmal ohne Umweltverträglichkeitsprüfung und ohne Öffentlichkeitsbeteiligung.

Es ist bei der durchgängigen Intransparenz  wieder einmal so, dass die Anwohner nichts erfahren und auch keine Bedenken vortragen können.

Der Satz: „Die Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind“ ist wieder einmal großartig. Vergessen die Geruchsbelastungen, Grundwasser- und Oberflächenwasserkontaminationen und natürlich auch das Krebsgutachten von Prof. Hoffmann aus Greifswald….

Wir werden das natürlich kritisch prüfen und weiter berichten. Hilfe ist wie immer herzlich willkommen…

Hier einmal zu sehen worum es geht, Bild etwas noch oben verschieben, dann lassen sich die Folien sehr gut sehen, ebenfalls das große Potenzial für weitere Mengen von giftigem Abfall:


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