Was ist seit dem Schwesig Bericht passiert?

SvD/ Mai 24, 2020/ Allgemeines/ 0Kommentare

Im September 2018 verfasste der langjährige leitende Mitarbeiter der Deponie Stefan Schwesig einen internen Bericht, der es in sich hatte. Er bemängelte die Überschreitung von Grenzwerten in giftigem Sondermüll, die zu einer Gefahr für Anwohner und Mitarbeiter führten, verkrustete Sickerwasserleitungen, fehlerhafte Anreize bei der Müllannahme und weiteres mehr.

In diesem Bericht bestätigten sich viele der Bedenken, die die BI seit Jahren äußert. Die Reaktion erfolgte in gewohnter Manier: Es wurden umgehend (Rechts) – Gutachten in Auftrag gegeben, die natürlich die rechtmäßige Abfallablagerung gemäß der Deponieverordnung feststellte.

Nun heißt rechtmäßig nicht, dass alles unbedenklich wäre, zumal die Grenzwerte der Deponieverordnung alles andere als eindeutig zu erkennen sind. Und so können durchaus erhebliche Überschreitungen vorkommen, die aber in der Gesamtmenge des Abfalls keine Rolle spielen. Dass aber ein verunfallter LKW mit einer solch zu giftigen Fracht eine potentielle Gefahr für Mensch und Umwelt darstellt, wird einfach hingenommen. Ohne hier zu sehr ins Detail zu gehen: Die Deponieverordnung scheint ebenso wie die Strahlenschutzverordnung mehr die Betreiber als die Umwelt und die Menschen im Blick zu haben.

Es haben sich dennoch einige Konsequenzen ergeben:

  • Die Landrätin forderte in einer ersten Reaktion die sofortige Schließung der Deponie
  • Die Verträge der beiden Geschäftsführer wurden nicht verlängert
  • Der Aufsichtsrat wurde neu besetzt
  • Das Schweriner Kabinett legte das Ende der Sonderabfallablagerung auf das Jahr 2035 fest
  • Die Abfallmengen wurden um 30% reduziert
  • Es gibt keine Abfälle aus dem europäischen Ausland mehr
  • Per Headhunter wird ein neuer Geschäftsführer gesucht und gefunden

Nun ist Papier bekanntlich geduldig und ein Kabinettsbeschluss ist kein Gesetz, 2021 ist Landtagswahl und eine anders zusammen gesetzte Regierung in MV könnte das ganz anders sehen.

Die BI hatte vorgeschlagen, das geplante Gewerbegebiet zu canceln bzw. den B Plan so zu überarbeiten, dass dort keine Abfallbehandlungsanlagen erbaut werden dürfen, deren Output auf eine Deponierung angewiesen wäre. Das gleiche müsste auch für das gesamte Deponiegelände gelten. Denn die Errichtung dieser Anlagen ist teuer und wird immer neue Begehrlichkeiten wecken, die Deponie weiter zu betreiben. Leider geben die Antworten der Parteien in Selmsdorf (wir berichteten) wenig Anlass zur Hoffnung, dass dort nur ein bisschen Distanz zu den Argumenten der Betreiber entsteht.

Darüber hinaus gibt es nun 2 Planfeststellungsverfahren. Wir können nur betonen, dass diese nur auf hartnäckigem Betreiben der BI und des NABU MV mit den Klagen vor den Verwaltungsgericht Schwerin und dem Oberverwaltungsgericht Greifswald zurückzuführen sind. Gerade der Beschluss des OVG dürfte ein ziemlicher Schlag für die Deponiepolitik des Landes gewesen sein.

Das 1. Planfeststellungsverfahren befasst sich mit der sog. Multifunktionabdichtung (MFA). Im Prinzip wird eine neue Deponie auf eine alte gebaut, eine in der Deponieverordnung vorgeschriebene räumlich Trennung soll mit Hilfe einer Trennschicht bewerkstellt werden. Die Basisabdichtung der neuen Deponie soll dabe die endgültige Oberflächenabdichtung der alten Deponie. Durch die Auflast der neuen Deponie wird die alte zusammengequetscht, was besonders dann übel ist, wenn die alte keine vernünftige Basisabdichtung (Folie) hat und in genau in diesem Bereich auch Durchlässigkeiten in der Basis seit den 80er Jahren bekannt sind. Also kein Wunder, dass Betreiber und Genehmigungsbehörde alles versucht haben, ein Planfeststellungsverfahren zu verhindern.

Das 2. Planfeststellungsverfahren wurde eingeleitet für Deponieerweiterungsflächen im südlichen Bereich der Deponie. Wir begleiten das Verfahren ebenso wie der NABU und der BUND MV.

Es gab für beide Verfahren Scoping Termine, bei beiden waren keine Vertreter von der Gemeinde Selmsdorf und der Stadt Schönberg anwesend!

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