Radioaktives Tritium im Sickerwasser der Deponie Ihlenberg

SvD/ Juli 4, 2013/ Allgemeines/ 0Kommentare

Die BI hatte im Jahr 2011 aufgedeckt, dass mindestens 15000 Tonnen sog. frei gemessene radioaktive Abfälle aus dem Abbruch des AKW Lubmin auf der Deponie abgekippt worden sind.
Im Interview mit dem NDR äußerten sich Wissenschaftler grundsätzlich gegen das Verbringen von strahlendem Abfall ( auch frei gemessener Abfall strahlt, nur unterhalb von willkürlich festgesetzten Grenzwerten).s.NDR info Interview
Der Fachinformationsdienst Strahlentelex bezeichnete nach Vorlage der Informationen die Praxis des Freimessens als Bluff! Prof.Dr.med. Wolfgang Hoffmann von der Universität Greifswald dazu: „Das Wort „Freimessen“ suggeriert ja, dass da anschließend Freiheit von Risiko, Freiheit von Gesundheitsgefährdung da ist. Das ist natürlich nicht der Fall.“
Nun hat die BI erste Werte von gemessener radioaktiver Strahlung im Sickerwasser der Deponie:

Analyse Radioaktivität Sickerwasser Deponie Ihlenberg Quelle Messungen des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG) MV

Analyse Radioaktivität Sickerwasser Deponie Ihlenberg Quelle Messungen des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG) MV

 

Wundern sich sich bitte nicht über die Messwertdarstellung: hier wird die wissenschaftliche Notation vorgenommen: Das E steht dabei einfach für 10x, wobei x die Zahl ist, die nach dem E steht. Ein paar vergleichende Werte:

Vergleichswerte Tritium Konzentrationen
Quellen: Jahresbericht Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung
von 2006 und Messungen des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG) des Landes Mecklenburg-Vorpommern im Rahmen des §3 der Strahlenschutzverordnung

 

Im  Interview mit den Lübecker Nachrichten am 07.05.2011 sagt dazu der Geschäftsführer der Deponie:

LN: Selmsdorfer forderten unlängst in einer Bürgerversammlung mehr Informationen über radioaktive Strahlung, die ihrer Ansicht von der Deponie Ihlenberg und deren Sickerwasser ausgehen könnte. Haben wir es da mit einer typisch deutschen Hysterie in Folge des Reaktorunfalls in Fukushima zu tun?
Krüger: Mein persönlicher Eindruck ist: Ja. Radioaktivität bedeutet ja, dass ein Material strahlt. Und es gibt natürliche Radioaktivität. Wenn Sie ins Gebirge gehen, etwa ins Fichtelgebirge oder auf die Zugspitze, sind Sie einer natürlichen radioaktiven Strahlung ausgesetzt, die sich deutlich von der unterscheidet, die, ich sage mal, auf der Ostsee ist oder irgendwo auf einem Acker in Mecklenburg. Radioaktivität ist aber
überall. Deshalb kann man nicht behaupten, es gibt keine Radioaktivität hier. Die Frage ist nur, in wieweit ist sie schädlich und in wieweit haben wir es mit einer Strahlungsquelle zu tun, die gesundheitsbeeinträchtigend wirkt.
LN: Gibt es denn radioaktive Strahlung auf der Deponie oder nicht?
Krüger: Das ist hier nach allem, was ich über die Deponie gelernt habe, nicht der Fall.Hier sind in der Vergangenheit freigemessene Abfälle aus Lubmin hingekommen. Es ist so: Wenn man ein Kraftwerk zurückbaut, dann gibt es nicht nur einen hochradioaktiven Teil, sondern auch ein ganz normales
Verwaltungsgebäude, Papierkörbe und so weiter. Wenn die Strahlung dort unter einem sehr geringen Wert ist, sagt das Atomrecht: Da haben wir nichts mehr mit zu tun. Es ist sozusagen so gering belastet wie im Fichtelgebirge. Und so etwas ist hierher gekommen. Warum heute gesagt wird, dass im Sickerwasser Radioaktivität ist, vermag ich nicht zu sagen.
Einen Kommentar zum Inhalt und dessen Qualität verkneifen wir uns an dieser Stelle.

Für uns besorgniserregend sind die Werte für das radioaktive Isotop des Wasserstoffs Tritium, das in der Natur so gut wie gar nicht vorkommt, sondern fast ausschließlich durch Atomwaffentests und der Nutzung der Kernenergie in die Umwelt gelangt. Der natürliche Gehalt von Tritium lag bei unter 1 Bq/l, heute in Grund- Oberflächengewässern bei 2-5 Bq/l. (und dies selbstverständlich auch im Fichtelgebirge und auf der Zugsspitze)
Im Deponiesickerwasser liegt der Wert bei bis 576 Bq/l Wasser. Dies liegt zwar unterhalb der Grenzwerte der Strahlenschutzverordnung, aber fast 6- fach über dem Wert der Trinkwasserverordnung von 100 Bq/l.
Tritium hat aber noch eine fatale Eigenschaft: es gibt kein Verfahren, dieses radioaktive Isotop herauszufiltern, auch nicht mit der Umkehrosmoseanlage der Deponie, da es sich von der Größe nicht vom Wassermolekül unterscheidet. Es ist daher davon auszugehen, dass diese hohen Tritiumgehalte genauso im Vorfluter der Deponie,z.B. also im Rupensdorfer Bach zu finden sein werden.
Die Gefährlichkeit von Tritium wird zunehmend größer gesehen, da aufgenommenes Tritium von Pflanzen, Tieren und Menschen wie „normales“ Wasser verwendet  und so auch in Zellen eingebaut wird und dort als Betastrahler das Erbgut schädigen kann.
Wissenschaftler machen heute z.T. das Tritium aus Kernkraftwerken, das in sehr hohen Mengen im Kühlwasser und in die Luft entweicht, für die signifikante Erhöhung der Leukämierate bei Kindern im Umkreis aller deutschen AKW verantwortlich. Wobei wir auch bei der Festsetzung der aus unserer Sicht viel zu hohen Grenzwerte für Tritium sind: wie schon oben geschrieben, lässt sich Tritium durch kein Verfahren filtern und es fällt in großen Mengen bei der Kernspaltung an. Bei niedrigen, dem Vorsorgeprinzip geschuldeten Grenzwerte von Tritium ließe sich kein AKW mehr betreiben…..
Wikipedia sagt zu Tritium und seiner „Gefährlichkeit : Eine französisch-belgische Studie von 2008 kommt zum Schluss, dass seine radiologischen Wirkungen bisher unterschätzt wurden: Es kann sich z.B. in die DNA (Erbsubstanz) einlagern, was vor allem bei einer Schwangerschaft problematisch sein kann.[13] Eine andere Studie kommt sogar zu dem Schluss, dass die Wirkung bisher um den Faktor 1000–5000 unterschätzt worden sein könnte.[14]
Was bedeutet das für uns?
1. Im Sickerwasser der Deponie befinden sich radioaktive Substanzen, die sich nicht mehr heraus filtern lassen und in die Umgebung gelangen.
2. Radioaktive Substanzen können nur im Sickerwasser der Deponie enthalten sein, wenn auch radioaktive Abfälle dort abgelagert wurden.
3. Es müssen umgehend alle Grundwasser und Oberflächengewässer auf Tritium untersucht werden, gibt es Werte, die oberhalb der „natürlichen“ liegen, liegt ein Einfluss der Deponie vor, denn Tritium ist nun eben auch ein eindeutiger und sehr feiner Marker für Undichtigkeiten der Deponie. (die einzige „gute“ Nachricht in diesem Artikel)
4. Die Vorfluter der Deponie entwässern über zahlreiche Gewässer, in denen geangelt, Fischzucht betrieben und gebadet wird. Letztlich mündet ein Teil immer im FFH Schutzgebiet Dassower See.
5. Sollten in den Oberflächengewässern rund um die Deponie radioaktives Tritium gefunden werden, müsste umgehend die Bevölkerung informiert werden, damit jeder selbst entscheiden kann, ob und wie er die Gewässer weiter nutzt.
6. Da Tritium ein Gas ist, ist davon auszugehen, dass es auch im Deponiegas enthalten ist. Daher muss das radioaktive Isotop auch im Deponiegas gemessen wird, dazu gehören auch die Emissionen des Blockheizkraftwerkes und der Gasfackel
6. Und letztlich sind wir wieder bei unserer „alten“ und immer wieder aktuellen Grundforderung: es muß endlich eine umfassende toxikologische Untersuchung auf deponiebürtige Schadstoffe in Wasser, Boden und Luft durchgeführt werden. Diese Untersuchung muss von einem Expertenteam durchgeführt werden, dass unabhängig vom Betreiber und vom Eigentümer (dem Land Mecklenburg-Vorpommern) und von Seiten der Deponiebetreiberin und den Kritikern der Deponie Akzeptanz findet.

In Schleswig Holstein wurden folgende Tritiumwerte gemessen:

In Schleswig Holstein gemessene Tritiumwerte in Grundwasser, Trinkwasser und Deponiesickerwasser im Vergleich mit der Deponie Ihlenberg.
Quelle:Messumfang für Schleswig-Holstein gemäß AVV-IMIS vom 13. Dezember 2006

Sie wollen mehr über die Strahlenschutzverordnung und deren kritischer Beurteilung durch Ärzte wissen:

Warum wird als Refernenz für die Gefährlichkeit von radioaktiver Strahlung ein erwachsener Mann genommen und nicht ein menschlicher Embryo, der besonders gefährdet ist?

Die faulen Punkte der Strahlenschutzverordnung

Die alten Zöpfe der Strahlenschutzverordnung abschneiden

Die stille Katastophe

Radioaktive Hintergrundstrahlung bedeutet Erhöhung des Krebsrisikos und der Säuglingssterblichkeit „Sowohl die Krebsrate (alle Malignome) als auch die Säuglingssterblichkeit zeigen eine signifikante Abhängigkeit von der Höhe der Hintergrundstrahlung.“

Verwaltungsvorschrift

 

 

 

 

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